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Circle Eleven GmbH
Stadthausbrücke 5
D – 20355 Hamburg
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www.circleeleven.com
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Verantwortlich für den Inhalt: Circle Eleven GmbH
Geschäftsführer: Alexander C. Binz, Thorsten M. Boll
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg,
HRB 161139
Steuernummer: 44/711/05311
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 294304410
Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24–28, D-60439 Frankfurt
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Inhaltlich verantwortlich gemäß §5 DDG sind Alexander C. Binz und Thorsten M. Boll.
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Pflichtangaben nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“):
I. Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 der Offenlegungsverordnung)
Derzeit sind Nachhaltigkeitsrisiken kein separater Bestandteil der Investitionsentscheidungsprozesse der Circle Eleven GmbH. Denn bei den von der Circle Eleven GmbH aufgelegten Spezial-AIF lassen sich wegen der grundsätzlich bestehenden Blindpool-Strategie der jeweiligen Zielfonds und ihren noch sehr unterschiedlich ausgeprägten Strategien für den Umgang mit ESG-Aspekten etwaige Nachhaltigkeitsrisiken im Vorhinein nicht ausreichend genau ermitteln.
II. Pflichtangaben zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Circle Eleven GmbH (Artikel 4 der Offenlegungsverordnung)
Art. 4 der Offenlegungsverordnung bildet einen Rahmen zur Schaffung von Transparenz in Bezug auf etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dazu müssen Finanzmarkteilnehmer wie die Circle Eleven GmbH bestimmte Informationen (zukünftig unter Berücksichtigung sog. Regulatory Technical Standards (RTS)) offenlegen. Derzeit berücksichtigt die Circle Eleven GmbH keine etwaigen nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da sie der Auffassung sind, dass die ihr von den Zielfonds bzw. deren Portfoliogesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Investitionen nicht ausreichen, um dies zu ermöglichen. Die Circle Eleven GmbH wird die Entwicklung im Bereich der zur Verfügung stehenden Informationen beobachten und prüfen, ob es zukünftig sinnvoll möglich ist, die von Art. 4 der Offenlegungsverordnung (einschließlich der zukünftigen RTS) geforderten Informationen offenzulegen.
III. Pflichtangaben zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 der Offenlegungsverordnung)
Die Circle Eleven GmbH verfügt als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 4 KAGB nicht über eine Vergütungsrichtlinie (Vergütungspolitik) gemäß den Vorgaben des KAGB. Da Nachhaltigkeitsrisiken kein Bestandteil der Investitionsentscheidungen der Circle Eleven GmbH sind, können auch keine Angaben zur Vereinbarkeit der Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemacht werden. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten wird bei der Vergütung nicht separat berücksichtigt.