Private Equity im Steuercheck: Was Sie als Anleger wissen müssen

Kevin Gruber
27. Februar 2025

Die Programme der Circle Eleven bieten Anlegern die Möglichkeit, sich mittelbar an bis zu zehn Private Equity-Zielfonds zu beteiligen. Die Zielfonds ihrerseits erwerben Portfoliounternehmen – je nach Fonds-Fokus in Europa, Nordamerika oder sogar weltweit. So kann sich jeder Anleger effizient an einem diversifizierten Portfolio von mehreren hundert internationalen Unternehmen beteiligen.

Chart 1: Übersicht – Ebenen bei einem Circle Eleven-Engagement

Quelle: Circle Eleven

Über die einzelnen Ebenen – von den investierten Portfoliounternehmen bis zum Circle Eleven-Anleger – ergeben sich eine Vielzahl steuerlicher Fragestellungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten „Mechanismen“ rund um die Besteuerung Ihrer Private Equity-Beteiligung näherbringen, ohne dabei zu sehr in die Tiefe zu gehen. Die Darstellung ersetzt nicht eine ggf. notwendige Beratung durch Ihren Steuerberater.

Was wird grundsätzlich besteuert?

Im Rahmen von Private Equity-Anlagen müssen (neben Zins- und Dividendeneinnahmen) vor allem Veräußerungsgewinne versteuert werden. In der Regel fallen diese an, wenn ein Zielfonds ein Portfoliounternehmen veräußert (sog. Exit). Der Verkaufserlös wird dann vom Fondsmanager an das Circle Eleven-Anlageprogramm als Ausschüttung weitergereicht – zusammen mit der Information, welcher Teil der Ausschüttung eine reine Rückzahlung des investierten Kapitals ist (grundsätzlich nicht steuerpflichtig) und welcher Teil einen Veräußerungsgewinn darstellt (grundsätzlich steuerpflichtig). Welche Teile der Ausschüttung in Deutschland tatsächlich der Besteuerung unterliegen, wird dann zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Steuererklärung des Zielfonds für die inländischen Beteiligten ermittelt.

Wer ist steuerpflichtig?

Die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerpflicht für die Circle Eleven-Programme liegt beim Anleger. Etwaige Steuern werden vom Anleger eingefordert und müssen von ihm an sein Finanzamt abgeführt werden. Hier weicht das Private Equity-Engagement von Aktien- oder Festgeldanlagen ab, bei denen anfallende Erträge und Zinsen üblicherweise direkt vom Broker oder der Konto-führenden Bank an das Finanzamt abgeführt werden.

Wie bestimmt sich der steuerpflichtige Ertrag?

Die Circle Eleven-Anlageprogramme sind als deutsche Kommanditgesellschaften (sog. KGs) aufgesetzt. Diese KGs sind steuerlich „transparent“.

Für die Bestimmung der Steuerhöhe wird auf die vom Anleger investierten Zielfonds „durchgeschaut“. Die Zielfonds liefern ihre Steuererklärung an die Circle Eleven. Wir aggregieren dann die Steuererklärungen der einzelnen Zielfonds und berücksichtigen dabei die genauen Anteile jedes Anlegers sowie ggf. anfallende Kosten auf KG-Ebene. Steuerpflichtig sind also nicht nur die Gewinnanteile aus den Ausschüttungen des vergangenen Steuerjahres, sondern das steuerliche Ergebnis auf Ebene der Circle Eleven-KG.

Das individuelle Steuerergebnis für jeden Anleger wird von unserem Steuerberater an das Betriebsstätten-Finanzamt der KG gemeldet. Der Anleger sollte die Beteiligung an Circle Eleven in seiner Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung aufnehmen und ggf. darauf hinweisen, dass die steuerpflichtigen Einkünfte noch nicht vorliegen. Das Betriebsstätten-Finanzamt der KG meldet das Ergebnis von Amts wegen an das Wohnsitz-Finanzamt des Anlegers.

Wie hoch sind die Steuersätze?

Das Gros unserer Zielfonds ist „gewerblich geprägt“. Das bedeutet für den Anleger, dass anfallende Erträge von Anlegern als gewerbliche Einkünfte zu versteuern sind. Die Höhe der Besteuerung hängt davon ab, ob man sich an der Circle Eleven-KG als natürliche Person oder über eine Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH) beteiligt hat. Es fallen die folgenden Steuern an:

  • Natürliche Personen: für natürliche Personen wird das sog. Teileinkünfteverfahren angewendet; von Veräußerungsgewinnen und Dividendenerträgen müssen nur 60% versteuert werden, und zwar mit dem jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz (von bis zu 42% bzw. 45% + Solidaritätszuschlag); 40% der Gewinne bleiben steuerfrei. Durchgerechnet ist die Steuerbelastung von Private Equity-Gewinnen (bei Veranlagung mit dem Spitzensteuersatz) damit ungefähr vergleichbar mit der Höhe der Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne (von 25% + Solidaritätszuschlag). Etwaige anfallende Zins- und sonstige Erträge sind in voller Höhe steuerpflichtig
  • Kapitalgesellschaft: Für Kapitalgesellschaften sind 5% der Veräußerungsgewinne steuerpflichtig, und zwar mit dem Körperschaftssteuersatz (aktuell 15% + Solidaritätszuschlag); 95% der Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei. Dividendenerträge, Zins- und sonstige Erträge sind in voller Höhe steuerpflichtig

Wann muss ich bei meiner Circle Eleven KG erstmals mit Steuerforderungen rechnen?

Die Steuerlast im Rahmen einer Circle Eleven KG-Beteiligung hängt vom „Lebenszyklus“ des Programms ab und fällt typischerweise erst in der zweiten Hälfte der Beteiligungslaufzeit an:

  • Zeichnungs-/Allokationsphase (Jahr 1 und 2 der Beteiligung): zu Beginn der Beteiligung an einem Circle Eleven-Programm werden sukzessive die gewünschten Zielfonds ausgewählt und angebunden. Sowohl auf Ebene der Zielfonds als auch auf KG-Ebene fallen dafür initiale Kosten und damit Verluste an. Häufig werden die Anlaufverluste vom Finanzamt als ergebnisneutrale Anschaffungskosten behandelt und somit ggf. erst in der Exitphase berücksichtigt
  • Managementphase (ca. Jahre 3 bis 5 der Beteiligung): in diese Phase fallen häufig erste Unternehmensexits und damit Ausschüttungen mit ersten positiven Erträgen an
  • Exitphase bis zur Liquidation der KG (ungefähr ab Jahr 6 der Beteiligung): ab jetzt werden typischerweise Portfoliounternehmen in höherer Zahl veräußert. In dieser Phase fällt nun die hauptsächliche Steuerlast an. In dieser Phase empfiehlt es sich, von jeder Ausschüttung ggf. Geld für die spätere Steuerzahlung zurücklegen – unsere Ausschüttungsschreiben und vorläufige steuerliche Ergebnisse (siehe unten) geben Ihnen einen groben Anhaltspunkt über die mögliche Höhe

Chart 2: Lebenszyklus einer Circle Eleven KG (Cashflows illustrativ für CE Fonds KG)*

* Cashflow-Darstellung für die Circle Eleven Fonds KG (Auflagejahr 2015); Annahme: Anleger hat insgesamt einen Rahmen von €1 Mio. gezeichnet; alle zehn vorgestellten Zielfonds wurden mit jeweils €100.000 investiert

Welche steuerlichen Dokumente erhalte ich von der Circle Eleven?

Diese steuerlichen Dokumente erhalten Anleger von uns:

  • Vor jeder Zielfondsvorstellung
    o Steuermemo: das Steuermemo wird von unserem Rechts- und Steuerberater erstellt und skizziert detailliert die steuerliche Situation bei Allokation in den entsprechenden Zielfonds. Dieses Dokument kann Ihnen ggf. bei Ihrer individuellen Allokationsentscheidung helfen

  • Vor jeder Ausschüttung
    o Ausschüttungsschreiben: bevor wir eine Ausschüttung an unsere Anleger weiterreichen, versenden wir vorab ein Informationsschreiben. In diesem Schreiben kündigen wir die genaue Höhe der Ausschüttung an und die ungefähre und vorläufige Aufteilung in Kapital- und Ergebnisanteil nach den Informationen des Zielfondsmanagers. Die Überweisung des Ausschüttungsbetrags auf das Konto des Anlegers erfolgt in der Regel eine gute Woche später. Auf Basis des ausgewiesenen Ergebnisanteils können Sie bereits (sehr grob) abschätzen, welcher Betrag später zu einer Steuerforderung führen wird

  • Jedes Jahr (ab Beginn der Beteiligung)
    o Vorläufiges Steuerliches Ergebnis: das vorläufige Steuerliche Ergebnis (vSE) erstellen und versenden wir ca. 18 Monate nach jedem Jahresultimo. Beispiel: das vSE für das Steuerjahr 2023 geht Ihnen im Sommer 2025 zu. Das Ergebnis der Steuererklärung wird automatisch vom Betriebsstätten-Finanzamt der Circle Eleven KG an das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers gemeldet. Auf dieser Basis errechnet ihr Wohnsitzfinanzamt ggf. die Steuerforderung an Sie
    o Steuerbescheid: rund 12 Monaten nach dem vSE kann mit einem Steuerbescheid vom Betriebsstätten-Finanzamt der KG gerechnet werden; manchmal zieht sich die Bearbeitung der Steuererklärung aber auch länger hin. Auch hier leitet das Betriebsstätten-Finanzamt das Ergebnis des Steuerbescheids an das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers weiter. Parallel dazu leiten wir Ihnen Ihre steuerlichen Werte aus diesem Steuerbescheid direkt zu

Was muss ich als Anleger tun?

Prinzipiell erfolgen alle Meldungen zwischen dem Betriebsstätten-Finanzamt der KG und ihrem Wohnsitzfinanzamt automatisch. Steuerliche Ergebnisse werden zwischen den Finanzämtern „von Amts wegen“ ausgetauscht und eine Berücksichtigung in der eigenen Steuererklärung ist nicht zwingend notwendig. Trotzdem ist es empfehlenswert, einige Informationen proaktiv an das Wohnsitzfinanzamt weiterzugeben:

  • Beteiligungsliste: Anleger sollten in der Steuererklärung auflisten, an welchen KGs sie beteiligt sind. Zu jeder Beteiligung sollte idealerweise der Name/Sitz des Betriebsstätten-Finanzamts und die Steuernummer der KG gemeldet werden. Diese Information stellen wir Ihnen spätestens mit dem ersten vorläufigen steuerlichen Ergebnis zur Verfügung. Alternativ können Sie diese Daten jederzeit bei unserem Anlegerservice erfragen
  • Vorläufiges Steuerliches Ergebnis und finaler Steuerbescheid: Falls Sie einen Steuerberater nutzen, dann leiten Sie diese Dokumente an ihn weiter. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbst, dann empfiehlt sich die freiwillige Weitergabe der Dokumente an Ihr Wohnsitzfinanzamt

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Circle Eleven keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringt. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Fragen im konkreten Einzelfall einen qualifizierten externen Berater zu konsultieren. Obwohl die von uns zur Verfügung gestellten Informationen aus zuverlässigen Quellen stammen, übernimmt Circle Eleven keine vertragliche oder stillschweigende Haftung für falsche oder unvollständige Informationen.

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Kevin Gruber
Kevin Gruber

Partner, Research / Asset Management

Bei Circle Eleven ist Kevin für die Bereiche Research & IT sowie Asset Management verantwortlich. Er startete seine Karriere 2001 bei der Strategieberatung Oliver Wyman und wechselte 2007 als Head of Research & IT zum Münchener Private Equity-Dachfondsmanager von Braun & Schreiber. Ab 2015 war er Geschäftsführer des PE-Fintechs Asset Metrix. 2020 ist Kevin als Partner zur Circle Eleven gestoßen.

  • kg@circleeleven.com
  • Linkedin

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